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Allgemeine Geschäftsbedingungen
MünsterlandManager.de Heiko Wehner e.K.
Stand 05.2025
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunden“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über Personalberatung, der Vermittlung von Bewerbern und gesuchten Spezialisten an unsere Kunden. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunden im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, sonstige Technikbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Die Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Leistungen gem. § 3 erklärt werden.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungen/ Leistungsänderungen, Mehraufwand
(1) Wir vermitteln als Personalberatung Bewerber und gesuchte Spezialisten an unsere Kunden. Wir unterstützen den Kunden bei der Suche, Auswahl und Vermittlung geeigneter Bewerber für vakante Positionen im Unternehmen. Unsere Leistung umfasst dabei insbesondere die Anforderungsanalyse, die aktive Ansprache potenzieller Kandidaten (Direktansprache/Headhunting), die Vorauswahl sowie die Präsentation qualifizierter Profile. Wir führen nach Absprache Interviews und begleiten den Auswahlprozess bis zur Entscheidung. Ein Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Erfolgs oder einer bestimmten Anzahl von Kandidaten besteht nicht. Die konkret vertraglich vereinbarten Leistungen folgen aus dem vom Kunden gewählten Angebot-Paket, vgl. (2).
(2) Der Kunde kann aus verschieden Angebot-Paketen wählen, insbesondere aus - Standard Search, - Premium Search, - Direct Search und – New Placement. Die Details ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung gem. § 2.
(3) Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss geänderte oder zusätzliche Leistungen und wird daher eine Neuausrichtung der Leistungen für uns notwendig, einigen sich die Parteien bezüglich der Auswirkungen auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Etwaige sich aus Leistungsänderungen ergebende Mehrkosten wird der Kunde tragen, wobei wir maximal eine Pauschale von 30% der Suchpauschale zusätzlich gem. § 5 (1) in Rechnung stellen können; Minderkosten werden dem Kunden gutgeschrieben.
(4) Wird die zu besetzende Stelle bei einer beauftragten Suche oder bei anderen vereinbarten und nachweislich erbrachten Leistungen von uns für die Generierung von Bewerbern doch nicht oder mit Bewerbern aus anderer Quelle besetzt, behalten wir uns vor, zusätzlich zur Vergütung – vgl. u. a. § 6 dieser AGB – eine angemessene Aufwandsentschädigung von bis zu maximal 3.500 € netto zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass die tatsächlich abgerechnete Aufwandsentschädigung wesentlich geringer ist als die vereinbarte Aufwandsentschädigung.
(5) Wir stehen weder für einen Erfolg oder einen zeitlich festgelegten Verbleib der vermittelten Führungskräfte/ geeigneten Kandidaten beim Kunden ein.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass uns kostenlos alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig vorgelegt und erteilt werden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass uns kostenlos alle für die Ausführung unserer Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig vorgelegt und erteilt werden.
(3) Zur Berechnung der Vermittlungsprovision (vgl. § 5 (2)) verpflichtet sich der Kunde uns binnen drei Arbeitstagen nach Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Kopie des Vertrages zukommen zu lassen.
(4) Die Weitergabe von Bewerbungsunterlagen an Dritte ist dem Kunden untersagt.
(5) Erbringt der Kunde schuldhaft eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind hieraus uns entstehende Kosten (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
§ 5 Vergütungen, Vermittlung, Fälligkeiten, Mehraufwände und Zahlungsbedingungen
(1) Wir erhalten für unsere Leistungen vom Kunden die gemäß Angebots-Paket vereinbarte Vergütung gem. § 2 zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (Pauschalhonorar). Wir werden dem Kunden nach Vertragsschluss eine Rechnung stellen. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Erfolgt die erfolgreiche Vermittlung eines Bewerbers beim Kunden – dies ist der Fall bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Bewerber und Kunden, unabhängig davon ob Festanstellung oder freiberuflicher Tätigkeit – wird unsere gem. § 2 vereinbarte Vermittlungsprovision fällig. Berechnungsbasis ist das Bruttojahreseinkommen der vermittelten Person in den ersten 12 Beschäftigungsmonaten einschl. aller geldwerten Vorteile. Für die Vorstellung von Bewerbern aus dem MünsterlandManager.de-Kandidatenpool wird neben der Vermittlungsprovision eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 350 € netto berechnet, unabhängig von der Teilnahme eines Beraters am Gespräch. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(3) Ein Bewerber gilt auch i. S. v. (2) als durch uns vermittelt, wenn der Name, Kontaktdaten oder sonstige zur Identifizierung geeignete Informationen durch uns an den Kunden oder an ein mit dem Kunden wirtschaftlich oder persönlich verbundenes Unternehmen übermittelt wurden, oder wenn wir eine schriftliche, telefonische oder persönliche Vorstellung des Bewerbers gegenüber dem Kunden oder einem verbundenen Unternehmen vorgenommen hat. Gleiches gilt, wenn der Kunde oder an ein mit dem Kunden wirtschaftlich oder persönlich verbundenes Unternehmen auf andere Weise nachweislich durch uns Kenntnis von den Wechselabsichten des Bewerbers erhalten hat. Eine Vergütungspflicht gem. § 2 i. V. m. § 5 (2) entsteht für jede Anstellung oder sonstige vertragliche Zusammenarbeit mit dem vorgestellten Bewerber innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren nach der erstmaligen Präsentation.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zur Kündigung berechtigt.
§ 6 Vertragslaufzeit, Beendigung
(1) Der Vertrag läuft auf befristete Zeit und unterscheidet sich je ausgewähltem Angebots-Paket, vgl. § 2.
(2) Eine ordentliche Kündigung ist während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Jede Partei kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(3) Wird das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, können wir die bis dahin abgerechnete Leistungen einbehalten.
§ 7 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Münster (Westfalen), Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
MünsterlandManager.de Heiko Wehner e.K.
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